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Kurzzeitversicherung für Kurzzeitkennzeichen oder auch Überführungskennzeichen (Hamm)

Wenn ein Fahrzeug für Überführungfahrten (z.B. zu den Prüforganisationen, vom Hersteller zur Zulassungbehörde, zur Werkstatt), für Probefahrten und zu Fahrten wegen des Fahrzeugverkaufs bewegt werden soll, ist ein Kurzzeit-Kennzeichen zu verwenden.

KZK

Kurzzeitkennzeichen

Um ein solches Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zu bekommen, werden folgende Unterlagen benötigt:

* die Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeit-Kennzeichen
* Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
* bei Firmen: eine Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
* bei Vereinen: den Auszug aus dem Vereinsregister
* bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
* bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten

Gebühren:

Die Kurzzeit-Kennzeichen werden für einen Fünf-Tage-Zeitraum zugeteilt und kosten 10,20 € zuzüglich der
Kosten für die Kennzeichen (ca. 15€ – 29€) abhängig vom Schildermacher.

Die Doppelkarten und Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei uns vor Ort!
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