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Ausfuhrversicherung für Ausfuhrkennzeichen (Hamm)

Das Ausfuhrkennzeichen (auch: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen für Fahrzeuge, welche sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und ausgeführt (exportiert) werden sollen.

Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:

* sog. Vorführpflicht
Das Fahrzeug ist mit gültiger Hauptuntersuchung bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.

* Versicherungspflicht
Die Zulassung erfolgt nur bei gleichzeitiger Vorlage der Versicherungsbestätigung für internationale Zulassungen.

Bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens werden die amtlichen Kennzeichen entstempelt und die Fahrzeugpapiere mit einem Vermerk über die Ausfuhr versehen.

AFK

Ausfuhrkennzeichen

Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:

* Personalausweis oder Reisepass
* Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
* Fahrzeugbrief mit Abmeldebescheinigung
* oder Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II
* Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder
* bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren:

Die Ausfuhrkennzeichen Anmeldung kostet bei der Zulassungsbehörde ca. 40,50 € zuzüglich der
Kosten für die Kennzeichen (ca. 20€ – 39€) abhängig vom Schildermacher.

Die Doppelkarte und Kennzeichen können Sie bei uns erwerben!
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